Sauna & Wellness bei Ergo Fitness Pirmasens
Der Sauna & Wellness Bereich
Nicht nur in puncto Fitness erwartet Sie bei uns Premium-Standard: Auch unser Wellness-Angebot genügt höchsten Ansprüchen. Die exklusive Spa & Wellness-Oase und die großzügig dimensionierte Wellnesslandschaften unseres Fitnessstudios sind eine Wohltat für Körper, Geist und Seele.
- Saunen (Finnische Sauna, BIO-Sauna, Außenblockhaussauna)
- Außenbereich & Pool
- Relaxen (Relaxduschen, Raum der Stille, Fußbad, Foyer zum Ausklang)



Fragen & Antworten
Was ist Rehasport?
Rehabilitation nach §20 vom SGB steht für Gesundheitskurse im Bereich Rehabilitationssport (kurz Rehasport) und Prävention, welche von der Krankenkasse finanziert bzw. bezuschusst werden. Die Gruppenkurse, die durch unsere speziell qualifizierten Trainer geleitet werden, richten sich grundsätzlich an alle, die ihre Gesundheit durch Bewegung erhalten und stärken möchten.
Wer kann daran teilnehmen?
Rehasport auf Verordnung des Arztes Rehabilitationssport kann und darf z.B. von jedem Vertragsarzt der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) oder Ärzten in Rehabilitationseinrichtungen verordnet werden. Diese Verordnung (Muster 56) nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SBG IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und belastet somit nicht das Budget des Arztes. Die Verordnung umfasst i.d.R. 50 Übungseinheiten in 18 Monaten (in Ausnahmefällen auch 120 Einheiten in 36 Monaten).
Wie beginnt der Rehasport?
Der Einstieg in die jeweiligen Kurse ist jederzeit möglich. Sollten Sie sich zusätzlich für ein Reha-Zusatz-Abo an unseren medizinischen Fitnessgeräten entscheiden, erfolgt eine Anamnese und ein individueller Check, bei dem alle Ihre Daten bzw. Ihr Krankheitsbild aufgenommen werden. Daraus resultiert „IHR“ Trainingsplan, den Sie dann in Begleitung Ihres Trainers, Therapeuten oder Übungsleiters umsetzen werden. Gerade nach einer Rehamaßnahme oder einer krankengymnastischen Behandlung stabilisiert der Rehasport durch das weiterführende Training den Behandlungserfolg. (http://www.fitness-world.net/reha)
An wen muss ich mich wenden?
Bewilligung durch den Kostenträger Die Verordnung (Muster 56) muss vom Arzt ausgestellt und vom Kostenträger, i.d.R. von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, genehmigt und bewilligt werden. Danach legen Sie die Verordnung bei uns zur Durchführung der Maßnahme vor. Erhalten Sie eine Verordnung von einem Arzt in einer Rehabilitationseinrichtung (G850) ist keine Genehmigung durch die Krankenkasse erforderlich.